Dienstvertrag

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Dienstvertrag

    ist ein Vertrag, durch den der eine Teil (Dienstberechtigte) dem anderen Teil (Dienstherr) die Leistung von Diensten gegen eine Vergütung verspricht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Dienstpflichtige die Leistungen persönlich zu erbringen. Zumeist ist der Dienstvertrag befristet, in einigen Fällen auch unbefristet und dauerhaft. Er endet durch Erfüllung, Aufhebung oder Kündigung.


    Er ist vom Werkvertrag (der auf die Herstellung eines bestimmten Werkes gerichtet ist) und vom Geschäftsbesorgungsvertrag (der eine selbständige, höher qualifizierte wirtschaftliche Tätigkeit zum Gegenstand hat) abzugrenzen. Eine Art des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag, der weitestgehend eigenen Richtlinien folgt, auf den jedoch die Bestimmungen des Dienstvertrages ergänzend Anwendung finden.

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