Das dingliche Recht ist ein absolutes Zuordnungsrecht. Es ordnet eine Sache einer Person zu. Es besteht eine Sach-Personen-Beziehung. Dingliche Rechte sind Teil des Sachenrechts. Sie verdeutlichen gleichzeitg den Unterschied zwischen Sachenrecht und Schuldrecht. Das Schuldrecht ordnet Personen-Personen Beziehungen, das Sachenrecht Sachen-Personen-Beziehungen.