Garantiefrist

  • Zivilrecht - Kaufrecht - Gewährleistung

    Die Garantiefrist bezeichnet den Zeitraum, für den der Verkäufer oder ein Dritter die Garantie übernimmt. Die Frist kann nach dem Kalender, nach einem bestimmten Zeitraum (z.B. 3 Jahre) oder nach dem Eintritt einer Tatsache (z.B. 100.000 km Laufleistung bei PKW´s) bestimmt sein.

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