Reiserecht Reiseveranstalter

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht

    Reiseveranstalter ist, wer als Vertragspartei des Reisenden verspricht, die Gesamtheit aller Reiseleistungen zu erbringen. Wer das im Einzelfall ist, ergibt sich im Zweifel aus dem Reiseprospekt. Er ist verpflichtet, die angebotenen Leistungen zu erbringen oder erbringen zu lassen. Ihm steht der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu.


    Ein Reisebüro ist regelmäßig kein Reiseveranstalter. Es tritt nur als Vermittler des Reisevertrages zwischen Reisenden und Reiseveranstalter auf. Es schuldet nicht die Durchführung einer Reise (BGHZ 82, 219).


    Auch einzelne Leistungsträger sind keine Reiseveranstalter.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft