ist ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger, durch den die Forderung des Gläubigers aufgehoben (dem Schuldner erlassen) wird. Der Erlass ist formlos möglich. Auch der mündlicher Erlass einer Schuld ist rechtlich wirksam. Aus Gründen der Beweisführung sollte ein Erlass immer schriftlich erfolgen.
Im Prozessrecht erlassen Gerichte Urteile und Beschlüsse.