Sache

  • Zivilrecht - Sachenrecht

    ist gem. § 90 BGB jeder körperliche Gegenstand. Tiere sind keine Sachen! Es gelten jedoch die Vorschriften über Sachen entsprechend, wenn das Gesetz nicht etwas anderes vorschreibt (§ 90a BGB). Keine Sachen sind Rechte oder geistige Werke, wie Musik oder Erfindungen. Es wird zwischen beweglichen und unbeweglichen (Grundstücke) Sachen unterschieden.

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