Buchversitzung

  • Zivilrecht - Sachenrecht

    Erläuterung: bezeichnet einen Rechtsverlust an Grundstücken. Ist ein dingliches Recht an einem Grundstück im Grundbuch zu Unrecht gelöscht worden oder ein kraft Gesetzes entstandenes Recht nicht eingetragen, si erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt (§ 901 BGB). Das Gegenteil ist die Buchersitzung.

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