Businessplan

  • Zivilrecht - Handelsrecht

    Ein Businessplan beschreibt die unternehmerische Umsetzung eines Geschäftsvorhabens unter der Berücksichtigung des Marktumfeldes und der benötigten Ressourcen. Er dient als Planungsgrundlage und Leitfaden für den Aufbau und die Steuerung eines Unternehmens. Für die Einwerbung von Fremdkapital ist der fundierte Businessplan eine unerläßliche Voraussetzung. Er dokumentiert die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Invesititon in das Unternehmen.

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