Arbeitsrecht 9 AZR 500/05 - Bonusmeilen: Kein privater Anspruch

  • Mit dem Urteil, dass auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen nicht privat genutzt werden dürfen, wies das Bundesarbeitsgericht am 11. April 2006 in Erfurt die Klage eines Verkaufsleiter ab.

    Er unternimmt häufig Dienstreisen ins Ausland, die von seinem Arbeitgeber direkt bei der Fluggesellschaft gebucht werden.


    Zur Begründung des Urteils hieß es: "Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebühren die gesamten Vorteile aus dem Geschäft." (Az.: 9 AZR 500/05) [@]

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