Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Bereicherungsrecht ist ein (1) einseitig verpflichtendes (2) gesetzliches (3) Schuldverhältnis des Inhalts, dass (4) der Schuldner (5) dem Gläubiger (6) herausgeben muss, was er (7) durch eine (8) ungerechtfertigte Vermögensverschiebung (9) erlangt hat.