Unterbilanzhaftung

  • Zivilrecht - Gesellschaftsrecht

    Der Begriff der Unterbilanzhaftung stammt aus dem Haftungssystem des BGH´s für die Gründer einer GmbH während der Phase der Vor-GmbH (zwischen Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages und Eintragung ins Handelsregister). Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenzhaftung oder Vorbelastungshaftung bezeichnet.


    siehe auch Verlustdeckungshaftung


    Nach der Eintragung einer GmbH schulden die Gründer (Gesellschafter) gegenüber der GmbH die Differenz zwischen dem tatsächlichen Reinvermögen im Zeitpunkt der Eintragung und der Höhe des Stammkapitals. Die Möglichkeit für eine Vor-GmbH zu handeln Um die Differenz herauszufinden wird eine Vorbelastungsbilanz (BGH ZIP 1997, 2008) erstellt.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft