Vereinsverfassung

  • Zivilrecht - Allgemeiner Teil

    Die Vereinsverfassung ist die rechtliche Grundordnung des Vereines. Sie enthält die für die Existenz des Vereines notwendigen Grundentscheidungen.


    Hierzu gehören unter anderem: Vereinsname, -zweck, -sitz, Bestimmungen zum Erwerb, Verlust und Inhalt der Mitgliedschaft, über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Vereinsorgane, aber auch Grundregeln über die Beitragspflicht. Die Verfassung enthält zwingende und dispositive Regeln. Die zwingenden Normen des Vereinsrechts sind in §§ 26 ff enthalten, die nicht in § 40 für dispositiv erklärt werden. Zwingendes Recht wird auch durch ungeschriebene Grundsätze geregelt, wie der Grundsatz der Gleichberechtigung der Mitglieder. Die dispositiven Normen gelten, wenn die Vereinsverfassung keine Regeln enthält. Die Vereinsverfassung ist die Satzung.

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