• Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht

    ist die Künstlergrafik im Gegensatz zur Reproduktionsgrafik.

    Sie sind druckgrafische Blätter, die vom Künstler selbst entworfen wurden, deren Druckstöcke und -platten er persönlich hergestellt, die Abzüge eigenhändig angefertigt oder für deren technische Herstellung er Anweisung gegeben oder sie überwacht hat. Sie sind in der Regel eigenhändig signiert und meist mit Angaben zur Auflagenhöhe versehen. Eventuell erhält man sie mit (Echtheits-) Zertifikat. Orginalgrafiken sind geschützte Werke.

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