• Zivilrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Patentrecht

    ist eine einem Erfinder oder Rechtsnachfolger vom Staat erteilte ausschließliche und zeitliche begrenzte Befugnis, eine Erfindung zu benutzen.


    Inhalt eines Patentes kann ein technisches Verfahren (Verfahrenspatent) oder ein Erzeugnis und dessen Einrichtung (Sachpatent) sein. Die Erfindung muss patentierfähig sein, ansonsten ist sie als Gebrauchsmuster anzumelden. Das Patent wird in Deutschland durch das Patentamt in München erteilt. Die Erteilung ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Die Schutzdauer des Patentes ist auf 20 Jahre begrenzt. Sie beginnt mit dem Tag der Anmeldung, also bei Erteilung des Patentes rückwirkend. Vor der Erteilung steht das Prüfverfahren, welches sehr lange dauern kann. Es sind jährliches Patentgebühren zu zahlen. Die rechtliche Wirkung des Patentes besteht darin, dass nur der Patentinhaber die Erfindung nutzen darf. Dritte sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen. Der Patentinhaber kann Dritten die gewerbsmäßige Nutzung untersagen und gegen diese Vorgehen. (Unterlassungsanspruch und Schadenersatz). Der Inhaber kann aber auch durch einfache oder ausschließliche Lizenzen die Nutzung der Erfindung erlauben.

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