• Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Patentrecht

    der Patentanspruch umschreibt, was nach dem Antrag des Anmelders unter Patentschutz gestellt werden soll. Nach diesem Antrag richtet sich der Inahlt des Patentes. Nur ein sorgfältig formulierter Patentanspruch kann für einen ausreichenden Patentschutz der Erfindung sorgen. Der Patentanspruch grenzt die Erfindung von anderen patentierfähigen Erfindungen ab. Je weiter der Anspruch ist, umso weniger "Konkurrenten" sind möglich.

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