• Wettbewerbsrecht - wettbewerbsfunktionale Abwägung - ökonomische Wettbewerbsfunktion

    ist eine von 6 ökonomischen Wettbewerbsfunktionen. Der Wettbewerb gibt jedem Anbieter und Nachfrager grds. die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Angeboten und Nachfragern zu wählen und bietet damit einen Schutz vor einseitigen Maßnahmen der Marktgegenseite. (H.-J. Bunte, Kartellrecht 2003, § 1 S. 5)

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