Schutzzwecktrias

  • Zivilrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Unlauterer Wettbewerb

    ist ein Begriff aus dem Recht gegen den Unlauteren Wettbewerb, der von der Rechtssprechung entwickelt wurde (BGHZ 140, 134, 138; BVerfG WRP 2001, 1160 ff; BVerfG GRUR 2002, 455 ff). Danach schützt das Lauterkeitsrecht den Mitbewerber, den Verbaucher und die Belange der Allgmeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das Marktverhalten von Unternehmen ist in bestimmten Situationen im Interesse der anderen Marktteilnehmer (Mitbewerber und Verbaucher) zu regulieren. Unlauter sind alle Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten im Markt zuwiderlaufen.

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