beneficium competentiae

  • Lateinischer Fachausdruck

    meint eine Rechtswohltat, dass einem Schuldner in der Zwangsvollstreckung das zum notwendigen Lebensunterhalt Erforderliche belassen wird. Dieser Grundsatz findet sich heute in der Zwangsvollstreckung wieder: §§ 811 ff ZPO

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