clausula rebus sic stantibus

  • lateinischer Fachbegriff

    ist die Erwartung der vertragschließenden Parteien, dass sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bis zur späteren Vertragserfüllung nicht wesentlich ändert, z.B. durch unvorhersehbare hohe Inflation. Wichtig ist dies für die Frage des Wegfalls der sog. "Geschäftsgrundlage".

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