Corpus Iuris Civilis

  • Lateinischer Fachausdruck
    • ist eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser Justinian I 528 bis 542 zusammenstellen ließ.
    • Sie umfasst:
    1. Die Institutionen, ein Amtliches Lehrbuch,
    2. Die Digesten oder Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften Römischer Juristen,
    3. den Codex Iustinianus, rund 4.600 kaiserliche Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Iustinian I. und
    4. die Novellen, Nachtragsgesetze Iustinian I.
    • Das Corpus Iuris Civilis wurde im Mittelalter durch die Rechtsschulen der Glosatoren und Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in Deutschland zur Geltung. Als gemeines Recht galt es zum Teil bis zum In-Kraft-Treten des BGB um 1900.
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