error in obiecto

  • Lateinischer Fachausdruck - Strafrecht - Irrtum - § 15 StGB
    • liegt vor, wenn sich die Tat in Wirklichkeit gegen einen anderen Gegenstand richtet, als der Täter meint. es wird also das Angriffsobjekt verwechselt. (Mattioli / Kleine-Voßbeck / Kiel / Platena, Der Irrtum im Strafrecht 5. Aufl. 1996, S. 8)

    § 15 StGB

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft