• ius, iuris
    • ursprünglich Gerichtsort oder Gerichtsstätte,
    • heute versteht man darunter das menschliche Recht als Ordnung des Zusammenlebens; die Summe der Normen und Einrichtungen, die die Rechtsordnung ausmachen (objektive Recht)
    • Man versteht hierunter aber auch das Recht, also die Befugnis einer bestimmten Person in einer konkreten Situation z.B. das Recht des Käufers aus einem Kaufvertrag (subjektives Recht) Beide Begriffe hängen eng miteinander zusammen. Jedes einzelne subjektive Recht wird vom objektiven Recht eingeräumt. [@]
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