lex loci protectionis

  • Lateinischer Fachausdruck

    bezeichnet das Schutzlandprinzip im Markenrecht nach Art. 8 Rom II. Es ist das Recht des Staates anzuwenden, für den ein Schutz beansprucht wird. (Art. 8 Abs. 1 Rom II-VO).


    Das Schutzlandprinzip besagt, dass bei Streitigkeiten um Markenrechte das Territorialitäsprinzip anzuwenden ist.


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    Das lateinische Rechtswörterbuch

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