ist derjenige, für den der Stellvertreter eine Willenserklärung abgegeben hat. der Vertretene wird durch eine wirksame Stellvertretung rechtlich gebunden (§ 164 BGB).
Bsp. Kauf von Konzertkarten für einen Freund, der Freund ist der Vertretene, der Käufer ist der Stellvertreter