Europarecht EU-Richtlinie

  • EU-Richtlinien sind Gesetze der EU.

    Richtlinien bedürfen gemäß Art. 288 AEUV im Unterschied zu EU-Verordnungen einer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Grundsätzlich entfaltet erst das in Umsetzung der Richtlinie geschaffene mitgliedstaatliche Recht Rechtswirkung gegenüber Einzelnen; eine Richtlinie selbst kann keine Verpflichtungen für Einzelne begründen.

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