Reformatio in peius

  • Öffentliches Recht - Verwaltungsprozessrecht

    bedeutet wörtlich eine Veränderung zum Schlechteren. Im Rechtsmittelrecht wird die durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs verursachte Abänderung der angegriffenen Entscheidung zum Nachteil des Rechtsbehelfsführers.

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