Absterben der Leibesfrucht

  • Strafrecht - Besonderer Teil

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das Kind noch im Mutterleib stirbt oder zwar lebend geboren wird, aber infolge des Abbruchs stirbt. Im letzten Fall verlangt der BGH sogar einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Geburt und Tod. (BGHSt 10, 5, 293; 13, 24)

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