Asperationsprinzip

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen - Konkurrenzlehre

    für jede Gesetzesverletzung eine gesonderte Strafe, aber keine Addition der Einzelstrafen, sondern Erhöhung der höchsten Einzelstrafe. Das Prinzip wird in §§ 53 StGB, 54 StGB verwirklicht. Danach führt das Zusammentreffen mehrerer selbstständiger Handlungen nicht zu einer Häufung der verwirklichten Freiheitstrafen, sondern zu einer Verschärfung der verwirklichten schwersten Einzelstrafe.


    Die Berechnung im einzelnen:

    (1) zuerst werden die Einzelstrafen ermittelt.

    (2) danach wird die höchste Einzelstrafe (Einsatzstrafe) um mindestens eine Einheit nach § 39 StGB (meist ein Monat) erhöht

    (3) Die Obergrenze bildet die Summe aller Einzelstrafen minus einer Einheit nach § 39 StGB (wieder ein Monat)

    (4) die Gesamtstrafe wird nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen diesen beiden Grenzen festgelegt.

    Die in der Gesamtstrafe aufgehenden Einzelstrafen werden in den Urteilsgründen aufgeführt. Die Berechnung ist in den Urteilsgründen erläutert und so nachvollziehbar. Das Ganze ist nachzulesen bei Joecks, StGB StudienKommentar, 3. Auflage § 54 RNr. 3

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