Aufstacheln zum Hass

  • Strafrecht - besonderer Teil - Volksverhetzung - § 130 StGB

    ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerungen von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form der Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung (BGHSt 21, 372; 40, 102)

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft