vorformuliert

  • bezieht sich auf vorformulierte Verträge im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    vorformuliert sind im rechtlichen Sinne Texte, die von einem Vertragspartner vorbereitet wurden und dem anderen Vertragspartner zur Unterschrift oder Zustimmung, auch konkludent, vorgelegt werden.


    Diese vorformulierten Texte findet man bei jeder allgemeinen Geschäftsbedingung, bei Arbeitsverträgen und den meisten anderen Vertragsunterlagen. Diese Texte unterliegen der AGB-Kontrolle und werden gem. § 305 BGB besonders bewertet. Dies gilt gerade im Bezug auf den Verbraucherschutz bei Texten zur einmaligen Verwendung, die nicht einer Verhandlung zwischen Vertragspartnern unterliegen.


    Der Begriff wird auch in EG 42 zu Art. 6 Abs. 1 DSGVO Buchstabe a verwendet.

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