Freiheitsberaubung

  • Strafrecht - BT - Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Freiheitsberaubung - § 239 StGB

    ist der vorsätzliche und rechtswidrige Entzug der Bewegungsfreiheit eines Menschen durch Einsperren oder auf andere Weise (z.B. Gewalt oder Hypnose). Die Freiheitsberaubung wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe, in schweren Fällen mit bis zu 10 Jahren bestraft.

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