Missbrauch der Kreditkarte

  • Strafrecht - besonderer Teil - Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - § 266b Abs. 1 StGB

    Ein Missbrauch der Kreditkarte liegt vor, wenn der Aussteller gegenüber dem Vertragsunternehmen wirksam zur Zahlung verpflichtet worden und der Täter nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zum Kontoausgleich außerstande ist.

    (Joecks § 266b Rdnr. 12 StGB-Kommentar ; S/S-Lenckner § 266b Rdnr. 9)

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