Nebentäterschaft

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Täterschaft - § 25 StGB

    ist ein Fall der Täterschaft, der nicht gesetzlich geregelt wurde. Bei der Nebentäterschaft bewirken mehrere Personen unabhängig von einander die Verwirklichung eines Straftatbestandes. Die Nebentäterschaft ist bei Fahrlässigkeitsdelikten weiter verbreitet, als bei den Vorsatzdelikten. Dies liegt auch daran, dass es bei den Fahrlässigkeitsdelikten keine Teilnahme gibt.

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