qualifizierte Belehrung

  • Strafrecht - Strafprozessrecht - § 136 Abs. 1 StPO

    Unter einer qualifizierten Belehrung versteht man den ausdrücklichen Hinweis auf den Umstand, dass die Aussagen des "Verdächtigen" aus der vorangegangenen Vernehmung aufgrund eines Belehrungsmangels einem Verwertungsverbot unterliegen.


    siehe Beschuldigter

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