Arbeitsrechtlicher Begriff
- der Betrieb ist eine Organisationseinheit, innerhalb der ein Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern unter Einsatz von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke unmittelbar fortgesetzt verfolgt. (Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, 14. Auflage 1999 RNr. 25; Dütz, Arbeitsrecht, 6. Auflage 2001, RNr. 37)
- Kennzeichnend für die arbeitstechnische Organisation ist das Vorliegen einer rechtlich abgesicherten einheitlichen Leistungsmacht.