Sonderdelikte

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil

    sind Delikte, bei denen der Täterkreis durch eine im Tatbestand umschriebene besondere Eigenschaft begrenzt wird. Die wichtigste Art der Sonderdelikte sind die Amtsdelikte, bei denen der Täter nur sein kann, wer Amtsträger ist. Auch die unechten Unterlassungsdelikte sind in Bezug auf die Garantenpflicht des Garanten Sonderdelikte.

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