Speichern von Daten

  • Strafrecht - BT - Fälschung beweiserheblicher Daten - § 269 StGB

    Daten werden gespeichert, wenn sie über die Bedienkonsole / Tastatur oder in anderer Weise (z.B. durch Übertragung von einem anderen Computer) in eine EDV-Anlage eingegeben werden. (S/S-Cramer § 269 Rn. 16)

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft