Strafzumessung

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Strafzumessung

    ist die Festsetzung der Strafe durch den Richter. Grundlage für die Strafzumessung ist der Grad der Schuld des Straftäters gem. § 46 StGB. Bei der Strafzumessung müssen alle Umstände die zugunsten oder zu ungunsten des Straftäters sprechen. Der Richter nutzt dafür den gesetzlichen Strafrahmen. Einzig beim Mord § 211 StGB schreibt das Gesetz die Strafe fest. Hier hat der Richter nur in Ausnahmefällen einen Ermessenspielraum.

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