Vergeltungstheorie

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Strafzumessung

    Die Vergeltungstheorie wird aus "absolute Theorie" genannt, weil der Sinn der Strafe von ihrer gesellschaftlichen Wirkung unabhängig ("losgelöst") ist.

    • Die Theorie sagt aus, dass die Strafe gerecht sein muss. Die Dauer und Härte der Strafe soll der Missetat entsprechen und sie ausgleichen. Hinter der Theorie steht das Talionsprinzip (Auge um Auge, Zahn um Zahn).
    • Die beiden bedeutensten Vertreter der Theorie sind Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel.
    • Präventive Ziele wie Abschreckung und Besserung des Täters werden bei der Theorie nicht anerkannt.
    • weitere Bezeichnungen: Gerechtigkeitstheorie, Sühnetheorie
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