Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen._________________________________Auf die Norm verweisen:Erwägungsgrund 82 E-Learning Datenschutz Datenschutz praktische Lektion Zur Buchung (EUR 7,00 / 1 Monat) 7 Min Datenschutz juristi.e-Seminar Aus- und Weiterbildung