Wollen

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Grundlagen

    ist das Streben nach einem Ergebnis als Resultat der Willensbildung. Das Wollen ist ein zentraler Begriff im Strafrecht. Bei der Verwirklichung eines Straftatbestandes muss der Täter ein Ergebnis wollen, um den subjektiven Tatbestand (Vorsatz) zu erfüllen. Dessen Erfüllung ist eine Voraussetzung für die Strafbarkeit.

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