zusammengesetzte Delikte

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil

    sind Straftatbestände, die mehrere Rechtsgüter schützen. Das Gegenteil sind die einfachen Delikte. Abzugrenzen sind die zusammengesetzten Delikte von den mehraktigen Delikten.


    Beispiel für zusammengesetzte Delikte: Raub § 249 StGB, es werden die Rechtsgüter persönliche Freiheit und Eigentum geschützt.

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