Zwei-Partner-System

  • Strafrecht - besonderer Teil - Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - § 266b StGB

    hier wird dem Kunden des Ausstellers lediglich ein für alle seine Filialen gültiger Kundenkredit eingeräumt (z.B. Kaufhäuser, Tankstellen). Der Sache nach handelt es sich hierbei nur um einen Ausweis über die Einräumung eines Kundenkredits, mit dem der Inhaber Leistungen in Anspruch nehmen kann, ohne dass es immer wieder erneut zu einer Prüfung seiner Kreditwürdigkeit bedarf.


    Ob auch Kreditkarten hierunter fallen, ist zweifelhaft. Laut Gesetzeswortlaut wird dies verneint, weil der Aussteller im Zwei-Partner-System nicht einmal im Verrechnungswege zu einer Zahlung verpflichtet wird.

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