subjektives Recht

  • Zivilrecht

    ist ein zentraler Begriff des Zivilrechts. Das subjektives Recht definiert sich als die vom subjektiven Recht verliehene Rechtsmacht des Einzelnen. Es wird dem einzelnen Rechtssubjekt zugeordnet und kann sich gegen alle anderen Rechtssubjekte - jederman - als absolutes Recht oder nur gegen ein einzelnes Rechtssubjekt als relatives Recht richten. Das subjektive Recht findet seine Grenze dort, wo die Ausübung des Rechtes rechtsmißbräuchlich wird.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft