Die positive Vertragsverletzung (Abkürzung: pVV) ist ein Rechtsinsititut aus dem Zivilrecht, was von den Gerichten Anfang des letzten Jahrhunderts entwickelt wurde und im Jahr 2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wurde. Die pVV war die schuldhafte Störung der Leistung durch den Schuldner zumeist im bezug auf Nebenleistungen. Hieraus entstand kein Anspruch auf Gewährleistung, sondern auf Ersatz eines Schadens. Die pVV war im Gesetz nicht geregelt, sondern gewohnheitsrechtlich anerkannt. Die pVV heißt "positiv", weil der Vertrag "positiv" - d.h. trotz Erfüllung - und nicht "negativ" - also durch Nichterfüllung - verletzt wurde. Ein ähnliches Rechtsinstitut war die culpa in contrahendo.
Durch die Schuldrechtsreform 2002 wurde die Positive Vertragsverletzung gesetzlich geregelt.
§§ 280 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB positive Vertragsverletzung