Button-Lösung

  • Fernabsatzvertrag: wirksamer Vertragsschluss online

    Die Button-Lösung soll den Verbraucher vor Abzpcke im Internet schützen und stellt gesetzliche MIndestanforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss online dar. Dies betrifft vor allem Online Händler mit eigenen Shop, Dienstleister und DatingPortale.


    Gem. § 312j Abs. 4 BGB ist ein Fernabsatzvertrag unwirksam, der nicht unter den formellen Voraussetzungen des § 312j Abs. 3 BGB geschlossen wurde.


    Danach hat der Unternehmer die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Pflicht des Unternehmers ist nur erfüllt, wenn der Bestellbutton gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

    Eine entsprechende Bestellsituation wurde von der ... nicht geschaffen. Es fehlt an einem entsprechenden Bestellbutton mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung. Es bestand nur eine Schaltfläche mit dem Wort „weiter“.


    Entspricht die Schaltfläche nicht den gesetzlichen Vorgaben, sanktioniert § 312j Abs. 4 BGB dies mit der Unwirksamkeit des Vertrages.

    Daher wurde mit der ... kein Vertrag geschlossen.

    Die Forderungen sind von Anfang an nicht entstanden. Soweit etwas anderes behauptet wird, ist ... . Einen Beweis, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, werden Sie nicht erbringen können.

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