gute Sitten

  • Zivilrecht - Allgemeiner Teil BGB

    Die Umschreibung der "Guten Sitten" ist ein Rechtsbegriff, der mit Leben erfüllt werden muß. Was zu den guten Sitten gehört bzw. ihnen zuwiderläuft ist nach dem Rechts- und Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu bestimmen. (BGHZ 10, 228, 232; BGH NJW 1999, 2266, 2267)

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