Arbeitskampf

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - kollektives Arbeitsrecht

    Arbeitskämpfe werden zwischen den Gerwerkschaften und Arbeitgebern ausgetragen. Auf Arbeitgeberseite sind die Arbeitgeberverbände, z.B. Gesamtmetall beteiligt. Auf Arbeitnehmerseite dürfen nur die Gewerkschaften Störung der Arbeitsbeziehungen einsetzen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die häufigsten Formen sind der Streik und die Aussperrung. Der Einsatz ist an sehr strenge formelle Voraussetzungen gekoppelt. [@

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