Schuldrecht

  • Zivilrecht - Schuldrecht

    Das Schuldrecht ist der Teil des Zivilrechtes, der die Schuldverhältnisse regelt. Es dient der Ordnung des rechtsgeschäftlichen Verkehrs des täglichen Lebens. Der Gesetzgeber hat im Schuldrecht Allgemeiner Teil Regeln aufgestellt, die für alle Besonderen Vertragstypen (8. Abschnitt) gelten, sog. Klammerprinzip. Die Besonderen Vertragstypen sind im "Schuldrecht Besonderer Teil" geregelt. Man unterscheidet hier zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.

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