Schuldverhältnis

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht

    Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, kraft dessen eine Person (Gläubiger) von einer anderen Person (Schuldner) eine Leistung zu fordern berechtigt ist. (Brox Allg. SchuldR, 28. Auflage, RNr. 3).


    Es wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnis unterschieden. Vertragliche Verhältnisse kommen durch eine Einigung zwischen den Vertragsparteien zustande, z.B. Kaufvertrag. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse entstehen aufgrund gesetzlicher Bestimmung. Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen zählen die Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff BGB) und die deliktische Haftung (§§ 823 ff BGB).

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